Mandat

Mandat:
Wir wissen um die Bedeutung des
Vertrauens, das Sie uns entgegen bringen.
Wir verstehen uns als spezialisiertes
Dienstleistungsunternehmen. Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit stehen - im Rahmen des rechtlich Möglichen - die Optionen unserer Mandantinnen und Mandanten.
Die Kanzlei kooperiert mit zahlreichen
Experten anderer Fachgebiete, u.a. mit Wirtschafts- und
Unternehmensberatern und Steuerberatern. Wenn notwendig,
ziehen wir wissenschaftliche Mitarbeiter oder Sachverständige
weiterer Fachgebiete zu Rate.
Für fremdsprachige Mandantinnen und
Mandanten stellen wir kostenlos Dolmetscher.
Vorgespräch:
Sie schildern den Sachverhalt und formulieren Ihre Fragen. Wir informieren Sie vorab verbindlich über die im Falle einer Mandatserteilung
entstehenden Rechtsanwaltkosten. Eine Rechtsberatung kann
in diesem Rahmen nicht erfolgen.
Rechtsanwaltskosten:
Die Rechtsanwaltskosten berechnen sich
grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder
beruhen auf einer schriftlichen Honorarvereinbarung. Bei Anwendung
des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sind die Rechtsanwaltskosten
abhängig in erster Linie vom Gegenstandswert des Auftrags, sowie von
der Art der rechtsanwaltlichen Tätigkeit (außergerichtlich,
gerichtlich usw.). Im Falle einer Honorarvereinbarung richtet sich
die Vergütung in der Regel nach der aufgewendeten Arbeitszeit,
wahrgenommenen Terminen o.ä. auf der Basis eines Stundensatzes. Wir besprechen mit Ihnen vorab, welche Regelung im
Einzelfall sinnvoll und angemessen ist.